Meldung Sonnwendfeuer - Zweckfeuer

Feuerbrennen

Ein Sonnwendfeuer oder sonstige sogenannte Zweckfeuer (Brauchtumsfeuer) müssen spätestens 2 Wochen VOR dem Termin bei der Gemeinde verpflichtend gemeldet werden.
Das Meldeformular finden Sie hier angefügt oder unter Schwendt - GEM2GO WEB - Startseite - Bürgerservice - Formulare zum Download.
Ebenfalls kann es direkt im Gemeindeamt zu den Öffnungszeiten ausgefüllt werden.

Brauchtumsfeuer für welche Fackeln oder dergleichen (kein pflanzliches Material) verwendet werden, sind nicht meldepflichtig.

Meldung Zweckfeuer (59 KB) - .PDF

06.06.2025